Sportregion Lüneburger Land

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Die Sportbünde der Kreise Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen haben am 15. September 2011 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der beteiligten Sportbünde mit ihren jeweiligen Sportjugenden auf der Grundlage der Beschlüsse des LSB-Hauptausschusses vom 23. Oktober 2010 zu betreiben, geschlossen.

Wappen Landkreis Lüneburg
Lüneburg
Wappen Landkreis Uelzen
Uelzen
Wappen Landkreis Lüchow-Dannenberg
Lüchow-Dannenberg

Schwerpunkt der Zusammenarbeit sind Leistungen und Angebote in den Handlungsfeldern Bildung, Sportjugend sowie Sportentwicklung und Vereinsentwicklung/Organisationsentwicklung.

Im Bildungsbereich wurden die ersten Gespräche geführt und mit der gemeinsamen Zusammenarbeit begonnen. Darüber hinaus sind zwei gemeinsame Veranstaltung in Planung, mit dem Ziel weibliche Führungskräfte für die Vereinsarbeit zu schulen und diese für das Ehrenamt und den Sport zu gewinnen.

Karte der Sportregionen in Niedersachsen
Karte der Sportregionen in Niedersachsen

Kooperationsvereinbarung der Sportbünde Lüchow­-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen

Die Sportbünde der Kreise Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen und schließen diese Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der beteiligten Sportbünde mit ihren jeweiligen Sportjugenden auf der Grundlage der Beschlüsse des LSB-Hauptausschusses vom 23. Oktober 2010 zu betreiben.

Schwerpunkt der Zusammenarbeit sind Leistungen und Angebote in den Handlungsfeldern Bildung, Sportjugend sowie Sportentwicklung und Vereinsentwicklung/ Organisationsentwicklung.

1.       Zur Steuerung der gemeinsamen Kooperation wird ein Lenkungsausschuss eingesetzt.

 1.1.    Er setzt sich aus folgendem Personenkreis zusammen:

      • des/der Vorsitzenden der beteiligten Sportbünde

      • ein weiteres Vorstandsmitglied bzw. ein/eine  Vertreter/in der beteiligten Sportbünde

1.2.    Der Lenkungsausschuss hat folgende Hauptaufgaben:

1.2.1. Festlegung bzw. Fortschreibung der Aufgabenbereiche

1.2.2. Erstellung und Regelung des Finanzierungsmodells

1.2.3. Festlegung der Entscheidungskompetenzen sowie der Einsatzplanung  der hauptberuflichen Sportreferentinnen/Sportreferenten

1.2.4. Bestätigung der in den Abstimmungsgesprächen (s. 2.) fixierten  Aufgabenschwerpunkten und deren Ziel-und Maßnahmenplanung.

1.2.5. Steuerung der Zusammenarbeit insgesamt.

2.       In den einzelnen Handlungsfeldern (Bildung, Sportjugend, Sportentwicklung und Vereinsentwicklung/Organisationsentwicklung) finden jeweils Abstimmungs- und Koordinierungsgespräche statt.

2. 1. Beteiligt sind jeweils:

        • die zuständigen Vorstandsmitglieder bzw. Vertreter/innen der beteiligten Sportbünde

        • die Vorsitzenden der jeweiligen Sportjugenden bezüglich des Handlungsfeldes Sportjugend

        • die hauptberuflichen Sportreferentinnen/Sportreferenten der beteiligten Sportbünde

        • und bei Bedarf die fachlich zuständigen Vertretungen des LSB oder anderer Institutionen.

2.2.   Im Rahmen dieser Abstimmungsgespräche werden in den jeweiligen Handlungsfeldern die Aufgabenschwerpunkte schriftlich fixiert.

Konkret zu regeln sind:

2.2.1. Ziel-und Maßnahmenplanung der festgelegten Aufgabenschwerpunkte

2.2.2. Einbindung externer Partner (Netzwerkbildung).

3.       Die Arbeit in den Handlungsfeldern wird durch hauptberufliche Sportreferentinnen/Sportreferenten unterstützt. Näheres hierzu ist im „Förderprogramm hauptberufliche Sportreferentinnen / Sportreferenten“ geregelt.

4.       Die Zusammenarbeit beginnt in den Handlungsfeldern Bildung und Sportjugend am 01.01.2012 sowie in den Handlungsfeldern Sportentwicklung und Vereinsentwicklung zum 01.01.2013.

5.       Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Wird der Vertrag nicht bis spätestens zum 30.09. des laufenden Jahres von einem der unterzeichnenden Kooperationspartner aufgekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Kalenderjahr. Eine außerordentliche Kündigung zum nächstmöglichen, gemeinsamen vereinbarten Zeitpunkt ist möglich, wenn die Regierung des Landes Niedersachsen politische Entscheidungen hinsichtlich einer kommunalen Gebietsreform – Fusion von Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zum Zeitpunkt X -trifft. Ggf. sind dann neue Kooperationen zu vereinbaren.

Uelzen, den 15.09.2011