Übungsleiter/innen-Zuschüsse
Für die in den Vereinen tätigen Übungsleiter/innen (ÜL) gibt es unter bestimmten Voraussetzungen 2 Möglichkeiten, ÜL-Zuschüsse zu beantragen, die jeweils unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:
ÜL-Zuschüsse seitens des Landessportbundes, die über den KSB ausgezahlt werden – nur ÜL mit gültiger Lizenz:
Hierfür ist es erforderlich, dass die ÜL im LSB-Net unter dem Reiter „ÜL/T“ hinterlegt sind und auf die sogenannte Bezuschussungsliste gesetzt werden. Die Beantragung der Zuschüsse für das laufende Jahr ist dabei ausschließlich im Zeitraum vom 15.03. bis 31.05. möglich. Für die auf die Bezuschussungsliste gesetzten ÜL, erfolgt automatisch 2x im Jahr eine Auszahlung von ÜL-Zuschüssen des Landessportbundes, einmal im Juli und einmal im Dezember, jeweils für das vorangegangene Halbjahr.
Die Vereine werden rechtzeitig vor Ablauf der o.a. Frist mit einigen Bearbeitungshinweisen durch den KSB Uelzen informiert.
ÜL-Zuschüsse seitens des Landkreises Uelzen, die über den KSB ausgezahlt werden – ÜL mit gültiger Lizenz und ÜL, die mindestens 10 Jahre als ÜL im Verein tätig sind, aber keine oder eine nicht mehr gültige ÜL-Lizenz besitzen:
Die ÜL-Zuschüsse werden ebenfalls 2x im Jahr ausgezahlt; einmal im Juli und einmal im Januar, jeweils für das abgelaufene Halbjahr.
Hierfür ist die Abgabe eines sogenannten „Verwendungsnachweises“ erforderlich. Der entsprechende Vordruck wird seitens des KSB Uelzen mit einigen Hinweisen an die Vereine verteilt und ist bis zu einer angegebenen Frist ausgefüllt wieder vorzulegen.
Bei beiden Varianten ist es nicht möglich, den Zuschuss zu beziffern, da dieser davon abhängig ist, für wie viele ÜL die einzelnen Vereine Zuschüsse beantragen und nur ein bestimmter aufzuteilender Betrag zur Verfügung steht.