Sportstättenbauförderung

Infos zum Antrag

Die Beantragung von LSB-Fördermitteln zum Sportstättenbau kann nur online erfolgen. Zu dem Sportstättenbauförderportal ist ein besonderer Zugriff im LSB-Net erforderlich, der beim KSB Uelzen beantragt werden muss, siehe unter https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de

Neuer Antragstermin, unabhängig von der Maßnahme:
Anträge für das Förderjahr 2027 müssen spätestens am 30.09.2026 im System abgesandt sein. Danach erfolgt die Prüfung durch den KSB (<25.000,-€) bzw. den LSB (>25.000,-€).

Über die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen bzw. die die Aufrechterhltung von Aktivitäten zum Ziel haben. Dazu gehören alle baulichen Maßnahmen für Sport und Bewegung.

Die Förderhöhe beträgt maximal 40% der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 150.000,-€.
Die Mindestförderhöhe bei Bewilligung muss 1.000,-€ betragen.
Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 5.000,-€ betragen.

Es sind keine Eigenmittel des Vereins erforderlich; damit können auch vollständig mit Fremdmitteln finanzierte Maßnahmen gefördert werden.

Mit dem Einreichen des Förderantrags im Onlineportal wird der Maßnahmenbeginn automatisch erteilt; es ist dafür kein gesonderter Antrag zu stellen.

Hier finden Sie die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus sowie ein Hinweisblatt zum Beratungsgespräch: