Sportstättenbau

Infos zum Antrag

Die Beantragung von LSB-Fördermitteln zum Sportstättenbau kann nicht (mehr) in Papierform erfolgen. Im Rahmen der Digitalisierung geschieht die Beantragung über ein Onlineverfahren. Zu dem Sportstättenbauförderportal ist ein besonderer Zugriff im LSB-Intranet erforderlich, der beim KSB Uelzen beantragt werden muss, siehe unter https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de

Bitte stellen Sie Anträge ab 25.000,- Euro brutto sowie Anträge zur Barrierefreiheit bis spätestens 01. August jeden Jahres im Sportstättenbauförderportal ein. Alle vollständigen Anträge (ab 25.000,00 € bzw. Barrierefreiheit) werden nach Vorprüfung durch den KSB Uelzen vom Landessportbund weiterbearbeitet.

Alle Anträge bis 25.000,- Euro brutto benötigen wir im Sportstättenbauförderportal bis 01.September jeden Jahres.

Anträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung können fristenunabhängig vom 01.08.2023 bis 31.10.2024 im Sportstättenbauförderportal gestellt werden bzw. so lange, bis die zusätzlichen Fördermittel in Höhe von 8 Mio € aufgebraucht sind.

Über die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume). Die Richtlinie differenziert zwischen:

Hierzu zählen Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung des Sportbetriebes erforderlich sind inkl. Sanierung und Modernisierung.

Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 5.000,-€ betragen.

Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000,-€.

Hierzu zählen bauliche Maßnahmen, die eine Neuausrichtung des Sportvereins in Bezug auf Angebote, Räume und Zielgruppen unterstützen, der Herstellung der Barrierefreiheit oder der Umstellung auf regenerative Wärmeerzeugung dienen. Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000,-€.

Hierzu zählen z. B. Umstellung Flutlicht auf LED, Dämmung Dach und Außenwände, PV-Anlage, Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Fenster- und Türenaustausch, Wärmerückgewinnung aus Abwasser.

Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000,-€.

Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 5.000,-€ betragen.

Bitte rufen Sie uns an unter 0581/5311 oder schicken eine Mail an info@ksb-uelzen.de , wenn Sie einen „Antrag auf Förderung einer Sportstättenbaumaßnahme“ stellen möchten.

Susanne Schwanke
Referentin Sportstättenbau und Mitarbeiterin der Geschäftsstelle

s.schwanke@ksb-uelzen.de