Sportstättenbau
Infos zum Antrag
Die Beantragung von LSB-Fördermitteln zum Sportstättenbau kann nicht (mehr) in Papierform erfolgen. Im Rahmen der Digitalisierung geschieht die Beantragung über ein Onlineverfahren. Zu dem Sportstättenbauförderportal ist ein besonderer Zugriff im LSB-Intranet erforderlich, der beim KSB Uelzen beantragt werden muss, siehe unter https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de
Bitte stellen Sie Anträge ab 25.000,- Euro brutto sowie Anträge zur Barrierefreiheit bis spätestens 01. August jeden Jahres im Sportstättenbauförderportal ein. Alle vollständigen Anträge (ab 25.000,00 € bzw. Barrierefreiheit) werden nach Vorprüfung durch den KSB Uelzen vom Landessportbund weiterbearbeitet.
Alle Anträge bis 25.000,- Euro brutto benötigen wir im Sportstättenbauförderportal bis 01.September jeden Jahres.
Anträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung können fristenunabhängig vom 01.08.2023 bis 31.10.2024 im Sportstättenbauförderportal gestellt werden bzw. so lange, bis die zusätzlichen Fördermittel in Höhe von 8 Mio € aufgebraucht sind.
Über die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume). Die Richtlinie differenziert zwischen:
Bitte rufen Sie uns an unter 0581/5311 oder schicken eine Mail an info@ksb-uelzen.de , wenn Sie einen „Antrag auf Förderung einer Sportstättenbaumaßnahme“ stellen möchten.
Susanne Schwanke
Referentin Sportstättenbau und Mitarbeiterin der Geschäftsstelle