Sportstättenbauförderung
Mit Wirkung vom 01.01.2025 ist eine neue Richtlinie zur Sportstättenbauförderung in Kraft getreten.
Infos zum Antrag
Die Beantragung von LSB-Fördermitteln zum Sportstättenbau kann nur online erfolgen. Zu dem Sportstättenbauförderportal ist ein besonderer Zugriff im LSB-Intranet erforderlich, der beim KSB Uelzen beantragt werden muss, siehe unter https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de
Bitte stellen Sie Anträge ab 25.000,- Euro brutto bis spätestens 01. August jeden Jahres im Sportstättenbauförderportal ein. Alle vollständigen Anträge werden nach Vorprüfung durch den KSB Uelzen vom Landessportbund weiterbearbeitet und abschließend geprüft.
Alle Anträge bis 25.000,- Euro brutto benötigen wir im Sportstättenbauförderportal bis 01.September jeden Jahres. Sie werden Zug um Zug durch den KSB Uelzen abschließend geprüft.
Über die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen bzw. die die Aufrechterhltung von Aktivitäten zum Ziel haben. Dazu gehören alle baulichen Maßnahmen für Sport und Bewegung.
Die Förderhöhe beträgt maximal 40% der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 150.000,-€.
Die Mindestförderhöhe bei Bewilligung muss 1.000,-€ betragen.
Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 5.000,-€ betragen.
Es sind keine Eigenmittel des Vereins erforderlich; damit können auch vollständig mit Fremdmitteln finanzierte Maßnahmen gefördert werden.
Mit dem Einreichen des Förderantrags im Onlineportal wird der Maßnahmenbeginn automatisch erteilt; es ist dafür kein gesonderter Antrag zu stellen.
Hier finden Sie die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus sowie ein Hinweisblatt zum Beratungsgespräch: